Oeffentlichkeit
Zur Darstellung der Arbeit von Augenoptikern / Optometristen in der Öffentlichkeit
Es gibt immer wieder Versuche von Seiten der Berufspolitiker aus den Reihen der Augenärzte, die Fachkompetenz und Befugnisse der Augenoptiker in Zweifel zu ziehen. Wer sich aus erster Hand informieren will, findet unter www.augeninfo.de den Standpunkt des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands.
Für Laien ist es oft schwierig, sich eine Meinung in Fachfragen zu bilden. Entscheidend ist aus meiner Sicht, welche konkreten und spürbaren Ergebnisse erzielt werden und ob ein ehrliches Interesse besteht, Kindern zu helfen, die mit dem Sehen Probleme haben.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Augenoptiker eigenverantwortlich Korrektionsbestimmungen durchführen und Brillen verordnen:
Die gesetzliche Grundlage von augenoptischer Tätigkeit ist im Berufsbild von 1976 verankert. Hierzu gehört das uneingeschränkte Recht zur Augenglasbestimmung bei gesunden Augen. In einem höchstrichterlichen Urteil von Ende der 60er Jahre wurde entschieden, dass die Augenglasbestimmung ein physikalisch-technischer Messvorgang ist und nicht der Heilkunde zuzuordnen sei.
Es ist sachlich falsch, dass eine Störungen im beidäugigen Zusammenspiel eine augenärztliche Untersuchung zwingend voraussetzt. Sofern keine Anzeichen für krankhafte Veränderungen vorliegen, dürfen Augenoptiker auch die Erstbrille verordnen.
Andererseits wird durch alle verantwortungsbewussten Augenoptiker die fachärztliche medizinische Abklärung dringend empfohlen, besonders wenn es um die Versorgung von Kindern geht.
Die vermeintliche Schädlichkeit der Prismen ist ein weit verbreitetes Vorurteil in augenärztlichen Kreisen, das jeder Grundlage entbehrt. Eine Prismenbrille ist nicht eingreifend, d.h. das Tragen einer Brille hat keinerlei nachhaltige Veränderung (bei gesunden Augen) zur Folge.
Genau genommen ist jede Brille eine Prismenbrille, da nur durch diese Eigenschaft des Brillenglases, das Licht abzulenken, eine optische Wirkung entsteht. Bei beabsichtigter prismatischer Wirkung genauso wie bei jeder anderen Glaswirkung stellt sich immer der ursprüngliche Zustand schnell wieder ein, wenn die Brille abgenommen wird! In lediglich 3-6% aller Korrektionsfälle findet man hohe Messwerte bzw. gelegentlich ein Ansteigen der Werte, weil sich vorher dauer-verkrampfte Augenmuskeln mehr und mehr entspannen. Es ist völlig unzutreffend, dass durch das Tragen der Prismenbrille eine Operation der Augenmuskeln notwendig würde.
Jede Bestimmung der Glasstärken besteht aus mindestens zwei Teilen: aus einer objektiven und einer subjektiven Messung. Dazu kommen eine Reihe von Funktionstests und vorab eine gründliche Vorbefragung. Erst aufgrund aller Informationen und Messergebnisse wird über die Verordnung einer Brille (mit oder ohne Prismen) beim Augenoptiker entschieden. Sofern es keinerlei Hinweise gibt, dass das Sehen anstrengend ist (siehe Testfragen ) wird auch keine Brille verordnet!
Diese Auffassung wird von der IVBS und ihren Mitgliedern getragen und ist in den "Richtlinien zur Anwendung der MKH” nachzulesen. Die Richtlinien können auf den Seiten der IVBS als PDF-Datei herunter geladen werden.
Es ist ebenfalls falsch, dass Prismengläser von Augenoptikern „großzügig" verordnet werden, wie allein schon aus den Statistiken der Brillenglas-Hersteller zu entnehmen ist: Lediglich 2-3% aller bestellten Gläser haben prismatische Wirkungen. Auch der vermeintlich hohe Preis von Prismengläsern ist ein Vorurteil, das durch den Blick in die Preislisten der Glashersteller sofort entkräftet ist: der Aufpreis beträgt nur etwa 45 EUR pro Glas.
Die Messung der Winkelfehlsichtigkeit wird nicht nur mit nur einem Test vorgenommen, sondern erfordert eine Aufeinander aufbauende Reihe von Tests mit genau definierten Anforderungen und Fragestellungen. Bezüglich der Zuverlässigkeit der Messmethodik am Polatest, auch MKH= Mess- und Korrektionsmethodik nach H.-J. Haase genannt, wurde mehrfach geforscht und sind weitere Untersuchungen geplant.
In einer in den Niederlanden durchgeführten Doppelblindstudie (PDF-Datei 1MB) wurde die Korrektion der Winkelfehlsichtigkeit mit konventionellen Methoden verglichen. Beide Verfahren haben sich als effektiv bei der Beseitigung von subjektiven Sehproblemen und Kopfschmerzen erwiesen, die Prismenkorrektion war aber in den meisten Punkten leicht überlegen. Ein Jahr nach Ende der Studie haben sich 63% der Teilnehmer für die Prismenbrille entschieden.
Wie immer in einer kontrosvers geführten wissenschaftlichen Diskussion hängt die Bewertung der Ergebnisse von der jeweiligen Interessenlage ab. Eine abschließende Beurteilung, welcher Standpunkt "richtig" ist, kann in absehbarer Zeit nicht erwartet werden. Allerdings kann man weitere Erkenntnisse zum beidäugigen Sehen erwarten: Im Bereich der normalen Binokularsehens gibt es für die Forschung noch sehr viel zu entdecken.